Ab wann gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse gilt laut Gesetz ab dem 01.01.2023. Die technische Umsetzung wird jedoch erst ab 01.03.2023 erfolgen, weil zunächst umfangreiche Systemeinstellungen nötig sind. Über alle Details werden wir Sie schnellstmöglich in schriftlicher Form informieren.
Entlastung durch die Strompreisdeckelung
Etwaige Entlastungen („Strompreisbremse“) sind noch nicht in unseren Preisen berücksichtigt.
Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, geben wir sie schnellstmöglich und in vollem Umfang an Sie weiter.
Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowattstundenpreis in ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises liegt.
Dabei gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh. Die restlichen 20 % erhalten Sie zu dem mit uns vertraglich vereinbarten Preis.
Wie erhalten Sie die Strompreisbremse?
Sie müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder Ähnliches gestellt werden. Sobald das Gesetz ungesetzt ist, werden wir als Versorger die Vorgaben schnellstmöglich realisieren und Sie schriftlich darüber informieren.
Was passiert mit den Abschlägen?
Die Abschläge werden nach aktuellem Stand im Zuge der Umsetzung der Preisbremsen zum März 2023 angepasst und nach unten korrigiert.
Wir informieren hierzu schriftlich im März 2023.